Allgemeine Geschäftsbedingungen der makrohaus AG
Baustein I: Offene und geschlossene Dateien und Nutzungsrechte
1. Grundsätze:
Die makrohaus AG stellt für ihre Kunden als Auftraggeber von Medienprodukten (Printprodukte aller Art, Logoentwicklung, Fotografie, Film, gestaltete und programmierte Internetseiten) geschlossene und offene Dateien her.
Offene Dateien sind Dateien, die zu einer direkten Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber geeignet sind.
Geschlossene Dateien sind Dateien, die nicht zu einer direkten Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber geeignet sind.
Der Kunde als Auftraggeber hat das Wahlrecht auf Übereignung:
des körperlichen Gegenstands wie die Visitenkarten, das Briefpapier, die Folder, die Fotos, die Internetseiten, etc.
des bestellten körperlichen Gegenstands und der dazugehörigen geschlossenen Dateien (pdf, jpg, etc.)
nur der geschlossenen Datei
Die Nutzung des Content Management Systems (conTRANCE) ist Bestandteil von geschlossenen Dateien.
Der Auftraggeber erhält von der makrohaus AG grundsätzlich nur geschlossene Dateien.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übereignung der offenen Dateien von der makrohaus AG als Urheberin der offenen Dateien.
Schließen die makrohaus AG und der Auftraggeber keine gesonderte Vergütungsabrede bezüglich der Übertragung von offenen Dateien, so umfasst die in Rechnung gestellte Vergütung nicht den Erwerb von offenen Dateien ein.
Der Erwerb von offenen Dateien und der damit zugehörigen Vergütungsabrede bedarf einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und makrohaus AG.
Dem Auftraggeber wird nach der vollständigen Erfüllung der Vergütungsansprüche der makrohaus AG das ausschließliche Nutzungsrecht an den übereigneten körperlichen Gegenständen und den geschlossenen Dateien eingeräumt. Der Auftraggeber räumt der makrohaus AG aber das Recht zur Nutzung und Darstellung der geschlossenen Dateien sowohl auf ihren eigenen Internetseiten als auch auf fremden Plattformen (Facebook, YouTube, Pinterest, etc.) ein.
2. Besonderheiten
a) Fotos und Werbefilme
Sind für die Herstellung von Fotos und Werbefilmen gesonderte Leistungen erforderlich (Fototage, von der makrohaus AG beauftragte Fotografen, Regisseure, etc.) bedarf es einer gesonderten einzelvertraglichen (Vergütungs-) Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der makrohaus AG bezüglich diesen gesonderten Leistungen.
Bezüglich der Nutzungsrechte am bestellten Foto oder Werbefilm schließen die makrohaus AG, der Ersteller des Bildes bzw. des Werbefilms und der Auftraggeber einen gesonderten Werknutzungsvertrag. Liegt kein gesonderter Werknutzungsvertrag vor, gelten die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte für die von der makrohaus AG erstellten Bilder bzw. Werbefilme.
b) Internetseiten
Der Auftraggeber erhält fertig gestaltete und programmierte Internetseiten, mit oder ohne Inhalte.
Der Auftraggeber erhält auch das Content Management System (conTRANCE) für die bestellten Internetseiten, um Inhalte auf der bestellten Internetseite/den bestellten Internetseiten selbst einstellen oder verändern zu können.
Die Nutzung des Content Management Systems (conTRANCE) ist Bestandteil der geschlossenen Datei.
Bezüglich der gesonderten Leistung des Webhostings (darunter versteht man die Bereitstellung und Unterbringung (Hosting) von Webseiten auf einem Webserver eines Internet Service Providers (ISP)) ist eine gesonderte (Vergütungs-) Vereinbarung zwischen der makrohaus AG und dem Auftraggeber erforderlich. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einen anderen Provider zu wählen oder die makrohaus AG mit dem Webhosting zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Übereignung des Quellcodes der bestellten Internetseiten (der Quellcode ist eine offene Datei) und des Content Management Systems (conTRANCE) von der makrohaus AG als Urheberin des Quellcodes.
Treffen die makrohaus AG und der Auftraggeber vor der Erstellung der Internetseiten keine Vergütungsvereinbarung oder keine gesonderte Vergütungsvereinbarung zum Erwerb des Quellcodes, erhält der Besteller als Gegenleistung nur die geschlossenen Dateien für die bestellten gestalteten und programmierten Internetseiten.
Baustein II: Urheberrechtsverletzung mangels Prüfung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials durch die Auftraggeber
Die Auftraggeber der makrohaus AG prüfen das der makrohaus AG zur Verfügung gestellte Material zur Erstellung von Medienprodukten auf Nichtverletzung von Urheberrechten von Urhebern.
Die Auftraggeber der makrohaus AG legen der makrohaus AG bei Auftragserteilung die Erlaubnis und Lizenzen der Urheber bezüglich des zur Verfügung gestellten Materials unaufgefordert vor.
Die makrohaus AG hat gegenüber den Auftraggebern keine Prüfpflicht auf Urheberrechtsverletzungen bezüglich des von den Auftraggebern zur Verfügung gestellten Materials zur Erstellung von Medienprodukten.
Die makrohaus AG trägt gegenüber den Auftraggebern und den Urhebern keine Haftung wegen Urheberrechtsverletzungen, die sich aus der Verwendung von Auftraggebern zur Verfügung gestellten Materials ergeben.
Die Auftraggeber der makrohaus AG stellen die makrohaus AG von einer etwaigen Haftung der makrohaus AG gegenüber von Urhebern von Auftraggebern zur Verfügung gestellten Materials frei.
Baustein III: Nutzung der API-Schnittstelle (digiAIR)
a) Gegenstand
Die makrohaus AG bietet ihren Kunden eine kostenpflichtige API-Schnittstelle an, über die verschiedene Daten abgefragt werden können. Den genauen Leistungsumfang können Sie der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite entnehmen.
b) Zugangsdaten und Nutzungsrechte
Die makrohaus AG räumt dem Kunden ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die API-Schnittstelle zum Zwecke der Abfrage und Darstellung von Gastgeberdaten zu nutzen. Zu diesem Zweck erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde darf diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
Die Nutzung der API-Schnittstelle ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung, Art und Umfang der Nutzung sind Gegenstand einer Individualvereinbarung. Sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte sind widerruflich, nicht ausschließlich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist der Kunde nicht berechtigt, die abgefragten Daten zu verkaufen oder zu vermieten sowie zu speichern oder zu vervielfältigen. Der Kunde ist verpflichtet, Endnutzer in geeigneter Form (z.B. über eigene AGB) dazu zu verpflichten, die abgefragten Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nicht in irgendeiner Form zu vermarkten.
Die Nutzung von Daten, die Gegenstand von Schutzrechten (z.B. Urheber- und Markenrechte/Recht am eigenen Bild) sein können, ist nur dann gestattet, wenn der Kunde die erforderlichen Rechte zuvor von den jeweiligen Rechteinhabern erworben hat. Die makrohaus AG erhebt die Daten nach bestem Wissen und Gewissen. Da sämtliche Daten der makrohaus AG von den jeweiligen Gastgebern zur Verfügung gestellt werden, kann nicht garantiert werden, dass diese Daten frei von Rechten Dritter sind. Im Zweifel sind die Rechte (z.B. für Druck und Produktion) durch den Kunden gesondert von den jeweiligen Gastgebern und Rechteinhabern einzuholen. Insoweit übernimmt die makrohaus AG zudem keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der in der Datenbank enthaltenen Daten.
c) Technische Nutzung / Kapazitäten
Abfragen erfolgen grundsätzlich SSL-verschlüsselt mittels JSON über das HTTPS-Protokoll. Die Kapazitäten der API-Schnittstelle sind begrenzt. Die Nutzung darf nur im Rahmen der jeweils bestehenden Kapazitäten erfolgen.
API-Schnittstelle ist mindestens zu 97% im Monatsdurchschnitt verfügbar. Im Falle von Wartungsarbeiten können einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Applikationen so effizient wie möglich zu programmieren und sämtliche Abfragen so weit wie möglich zu bündeln.
Es ist dem Kunden untersagt, Robots, Spiders, Scraping oder andere Technologien außerhalb der API-Schnittstelle zu verwenden, um die Daten abzufragen. Der Kunde darf die Daten außer in den gesetzlich zugelassenen Fällen (§§ 69d, 69e UrhG) nicht modifizieren, bearbeiten, umarbeiten, dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren etc.
d) Datenschutz
Der Kunde darf die abgefragten Daten (z.B. Anschrift oder E-Mail- Adresse) nicht dazu verwenden, um unaufgefordert Werbeschreiben oder –mails zu übersenden. Der Kunde verpflichtet sich, abgefragte Daten nicht zu verkaufen, zu vermieten oder auf andere Weise Dritten offen zu legen oder an Dritte weiterzugeben
e) Vertragsstrafe / Freistellung
Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen oder bei Verstößen gegen diese AGB verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR an die makrohaus AG.
Der Kunde stellt die makrohaus AGB von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens gegen die makrohaus AG geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, die makrohaus AG bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.